Das AWO Spielmobil kann von Vereinen, Verbänden, Gemeinden und Institutionen genutzt werden, die sie für Zwecke der Jugendarbeit einsetzen.
Zielgruppe:
Das Spielmobil wendet sich in seinen Angeboten an Kinder im Alter von 3 - 12 Jahren. Es sollen hier aber auch sozial Schwache und Kinder mit wenig Spielmöglichkeiten in ihrer häuslichen Umgebung angesprochen werden. Ausgeliehen kann es werden von Kindertagesstätten, Vereinen, Schulen, Jugendpflege und weiterer Instituitionen nach einer Einweisung und dem Nachweis eines ausreichenden Versicherungsschutzes.
Spielmobilarbeit ist im Grunde "Animationsarbeit" (animieren = anregen, ermutigen, aktivieren), welche die Zielgruppe aktiv und differenziert zum Mitspielen, bzw. -basteln anregt.
Neben der Animation haben die Betreuer noch folgende Funktionen:
Von der Ausstattung her ist das Spielmobil auf Spiele im Freien hin ausgerichtet. Durch die Angebote der Aktionswochen soll möglichst jeder Bereich des kindlichen Spiels für unterschiedliche Altersgruppen abgedeckt werden.
Dies sind Angebote in folgenden Bereichen:
Für die Überlassung von Geräten an kommerzielle Nutzer und Nutzer aus anderen Landkreisen, sowie zu anderen Zwecken als dem der Jugendarbeit fallen gesonderte Gebühren an. Überlassen wird das AWO Spielmobil (Anhänger) inclusive der in der Inventarliste aufgeführten Spielgeräte und Gegenstände inclusive einer Hüpfburg.
Für Transport, Einsatz und Beaufsichtigung des Anhängers und der Gerätschaften während der Überlassungsdauer ist allein der Nutzer verantwortlich. Der Nutzer verpflichtet sich, die überlassenen Gegenstände schonend und sachgemäß zu behandeln. Beschädigungen während der Überlassungsdauer sind sofort zu melden. Das AWO Spielmobil und die Spielgeräte sind in trockenem, voll funktionsfähigem und gereinigtem Zustand zurückzugeben.
Während des Überlassungszeitraumes haftet der Nutzer während der Überlassungsdauer (von der Übergabe bis zur vollständigen Rückgabe) für Beschädigungen und Untergang der Überlassungssache. Der Abschluss einer ausreichenden Versicherung wird empfohlen. Bitte wenden Sie sich hierzu an den entsprechenden Sachbearbeiter Ihrer Organisation. Das Fahrzeug ist über Nacht auf einem abschließbaren Grundstück/Parkplatz mit verschlossenem Kupplungsschloß zu parken. Beschädigungen des Überlassungsgegenstandes werden dem Nutzer in Rechnung gestellt. Eine Untervermietung oder Weitergabe an Dritte ohne ausdrückliche Genehmigung ist nicht gestattet.
Tagessätze:
Die Überlassungsgebühr für das AWO Spielmobil wird grundsätzlich als Tagessatz des/der Nutzungstage berechnet.
Tagessätze für:
- AWO Gliederungen des AWO Kreisverbandes Darmstadt-Dieburg und Einrichtungen der AWO family gGmbH: 100,00 Euro
- Vereine, Organisationen, Schulen, Gemeinden: 150,00 Euro
Kaution:
Vor Ausgabe der Gerätschaften wird zusätzlich eine Kaution von 250,00 Euro in Bar erhoben.
Bezahlung:
Die Bezahlung erfolgt im Voraus per Rechnung.
Reservierung
Bitte teilen Sie uns Ihre Reservierungswünsche rechtzeitig vor dem gewünschten Termin mit. Die Vergabe erfolgt nach dem Eingang der Reservierung. Nach der Reservierung erhalten Sie den Mietvertrag.
Reservierungen werden von uns eine Woche vor der Überlassung entgegen genommen. Die Reservierung erfolgt über die
AWO family gGmbH
Ostendstraße 1
64319 Pfungstadt
06157-801724-0
spielmobil@awo-family.de
Abholung und Rückgabe
Ort der Abholung und Rückgabe der Gegenstände:
AWO family gGmbH
AWO Krippe Wiesenhüpfer
Schillerstraße 67
64319 Pfungstadt
06157/1570815
wiesenhuepfer@awo-family.de
Damit es zu keinen Überschneidungen bei der Überlassung der Geräte kommt, können die Geräte nur zu bestimmten Zeiten abgeholt bzw. zurückgebracht werden.
Die Abholzeiten und Rückgabezeiten sind wie folgt:
Montag – Freitag ab 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr. Wir bitten Sie im Vorfeld einen Termin in diesem Zeitfenster auszumachen.
Die Abholung erfolgt frühestens einen Werktag vor der Nutzung und die Rückgabe spätestens einen Werktag nach der Nutzung.
Bei verspäteter Rückgabe fällt eine Entschädigung für entgangene weitere Nutzungsmöglichkeit in Höhe von 100 % der Überlassungsgebühr pro Tag an. Der Tag der Rückgabe gilt soweit als Nutzungsausfalltag. Beschädigungen der Überlassungssache führen zu entsprechenden Schadensersatzansprüchen des AWO family gGmbH.
Bitte achten Sie darauf, dass es sich bei dem Spielmobil um einen zweiachsigen Anhänger mit 2,5 t zulässigem Gesamtgewicht. Das Fahrzeug ist 5,90 m lang und 2,15 breit. Er darf nur von Personen mit einer entsprechenden Fahrerlaubnis (BE, bzw. BE mit Schlüsselzahl 96 je nach Gewicht des Zugfahrzeuges) gezogen werden.
Bei Stornierungen, die weniger als 10 Tage vor dem vereinbarten Termin erfolgen, wird eine Ausfallgebühr erhoben. Diese beträgt 50% der vereinbarten Tagespauschalen.
AWO family gGmbH.
Eine Tochter des Arbeiterwohlfahrt Kreisverbandes Darmstadt-Dieburg e.V.
Ostendstraße 1
64319 Pfungstadt
Ansprechpartnerin:
Katja Cannizzo
Tel.: 06157-801724-0
E-Mail: spielmobil(at)awo-family.de oder katja.cannizzo(at)awo-family.de